Preisangabeverordnung (PAngV)

Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verbraucherschutzverordnung, deren aktuelle Fassung mit zwischenzeitlichen Änderungen, zuletzt vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977), seit 1985 in Kraft ist. Ziel der Verordnung ist es, dem Verbraucher Preisklarheit und Preisvergleichbarkeit zu gewährleisten.

Bekannt ist, dass der Verkaufspreis inkl. MwSt. anzugeben ist. Aus dem Lebensmittelbereich ist bekannt, dass auch der Preis der jeweils üblichen Grundeinheit (Liter, Kilo usw.) anzugeben ist. Dies gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern praktisch für alle Artikel bei denen Gewicht, Volumen, Länge oder Flächen angegeben sind, wie z.B. Farben, Klebstoffe, Öle, Streumaterialen, Geländematten usw. (§2 PAngV Grundpreis). Im Spielwarenbereich ist dies erst jetzt bekannt geworden, nachdem verschiedene Online-Händler abgemahnt wurden. D.h. diese Grundpreise sind sowohl bei Online-Angeboten, aber auch bei der Preisauszeichnung im Ladengeschäft anzugeben.

  • Gewichte sind in Kilogramm (Abk. kg) anzugeben (wenn der Nennwert kleiner als 250 g ist, kann sich der Grundpreis auch auf 100 g beziehen).
  • Volumen wird in Kubikmeter (Abk. m³, cbm) oder Liter (Abk. l) angegeben (wenn das Volumen kleiner 250 ml ist, kann sich der Grundpreis auch auf 250 ml beziehen).
  • Bei Flächen bezieht sich der Grundpreis auf den Quadratmeter (Abk. m², qm), bei Längen auf 1 Meter (Abk. m), bei .

Bei Waren mit einem Nenngewicht von weniger als 10 g bzw. einem Nennvolumen von weniger als 10 ml kann die Grundpreisangabe entfallen. Die Grundpreisangabe entfällt auch, wenn in einer Packung verschiedenartigen Produkte enthalten sind, die nicht miteinander vermischt sind (z.B. Patinier-Set mit verschiedenen Farben, Farbpulver und Pinsel).

Die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises entfällt außerdem bei Waren, bei denen Grund- und Endpreis identisch sind. Wird die Ware nur in den oben genannten standardisierten Einheiten abgegeben (z. B. 1 Liter, 1 Kilogramm) sind Endpreis und Grundpreis identisch.

Beispiel:

Sprühkleber 7000, Inhalt 300 ml (=0,3 l), Verkaufspreis inkl. MwSt. EUR 9,99

Der Grundpreis muss sich hier auf 1 Liter beziehen, d.h. der Grundpreis pro Liter ist:

EUR 9,99 / 0,3 Liter x 1 Liter = EUR 33,30

Schotter 7069, Inhalt 230 g, Verkaufspreis inkl. MwSt. EUR 1,79

Der Grundpreis kann sich auf 100 g beziehen, da der Nennwert kleiner 250 g ist:

EUR 1,79 / 230 g x 100 g = EUR 0,78

Datenübernahme in die EDV

Damit die Händler die Daten möglichst einfach in Ihre EDV einpflegen können, sollten die Hersteller die erforderlichen Daten elektronisch zur Verfügung stellen. Um den Programmieraufwand im Handel möglichst gering zu halten, schlägt Busch Data in Ergänzung zum Busch-Data-Artikelstammdatensatz folgenden Datenaufbau vor:

CSV-Datei, Trennung der Datenfelder mit Semikolon mit folgenden Feldern:

  • Artikelnummer ( NUMMER)
  • EAN-Nummer (EAN)
  • Bezeichnung Mengeneinheit (ml, l, cbm*, g, kg, m, qm*) (BEZ)
  • Packungsinhalt (INHALT)
  • Grundmenge (GRUNDMENGE)

Spaltenüberschrift: die erste Zeile der Datei enthält die Feldnamen!

Dateinamen: Wir empfehlen als Dateinamen die Bezeichnung »PAngV« in Kombination mit einem Lieferantenkurznamen bzw. bbn (Lieferantennummer) zu verwenden, also z.B. »pangv-busch.csv«

*In der Datei die alten Abkürzungen cbm bzw. qm verwenden, um Darstellungsprobleme zu vermeiden. Die Warenwirtschaftssysteme können diese dann in die normgerechten Abkürzungen m³ bzw. m² beim Ausdruck umsetzen.

Beispiel (zu den oben beschriebenen Artikeln):

NUMMER;EAN;BEZ;INHALT;GRUNDMENGE
7000;4001738070002;l;0,3;1
7069;4001738070699;g;230;100

In den Warenwirtschaftssystemen der Händler sind die Verkaufspreise gespeichert, so dass der Grundpreis mit den obigen Angaben berechnet und entsprechend ausgewiesen werden kann.

Erstellung der Preisangabeverordungs-Datei

Die Datei kann sehr einfach mit Excel erstell werden. Einfach die Daten entsprechend obiger Beschreibung in Excel eingeben. Wichtig! Die Spalte EAN-Nummer als Zahl mit 0 Nachkommastellen formatieren! Für die Weitergabe die Datei mit »Speichern unter« als CSV-Datei (Dateityp »CSV (Trennzeichen-getrennt) (*.csv)« wählen) speichern.

pangv
Anwender des Busch-Data-Warenwirtschaftssystem mit aktuellem Programmstand haben (oder erhalten in Kürze) die Möglichkeit die oben beschriebene CSV-Datei in ihr Warenwirtschaftssystem einzulesen. Diese Daten werden dann automatisch an den Online-Shop (yanis42 von Meins und Vogel) weitergegeben bzw. für den Druck der Auszeichnungsetiketten verwendet.

Text der Verordnung (Auszug) und weitere allgemeine Infos als PDF – zum Herunterladen [hier klicken]

Alle Angaben diser Seite unter Vorbehalt! Der Inhalt bzw. Interpretation der Preisangaben-Verordnung muss noch rechtlich geprüft werden.

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