Kategorien
Infos

Preisangabeverordnung!

aktuelles-0007Aus dem Lebensmittelhandel ist bekannt, dass der Preis der jeweils üblichen Grundeinheit (Liter, Kilo usw.) anzugeben ist (bei einer Milchpackung mit 0,7 Liter Inhalt wird zusätzlich der Grundpreis für 1 Liter Milch ausgewiesen). Dies gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern praktisch für alle Artikel bei denen Gewicht, Volumen, Länge oder Flächen angegeben sind. Im Spielwarenbereich ist dies erst jetzt bekannt geworden, nachdem verschiedene Online-Händler abgemahnt wurden. Dieser Grundpreise ist sowohl bei Online-Angeboten, wie auch bei der Preisauszeichnung im Ladengeschäft anzugeben. Busch hat jetzt einen Datensatz veröffentlicht, mit dem die Industrie dem Handel die hierfür erforderlichen Daten einfach zur Verfügung stellen kann.

Weitere Informationen [hier klicken]